Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen
Um den Anforderungen der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverodnung (CoronaVKBBeschrV HE) gerecht zu werden, gelten für die Teilnahme an unseren Stadtführungen folgende Regeln:
1) der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen die
nicht zu einem Haushalt gehören ist einzuhalten
2) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird
empfohlen und ist bei Rundfahrten Pflicht. Außerdem gilt im Bus die 2G-Regel
3) Hygieneregeln sind einzuhalten (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette)
5) keine Teilnahme mit Erkältungssymptomen
6) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts dürfen sich keiner
besonderen Gefährdung aussetzen
7) das Herumreichen von Gegenständen ist untersagt
8) aufgrund der Abstandsregeln kann es situtationsbedingt zu Änderungen bezüglich der
Strecke und Sehenswürdigkeiten kommen
9) wenn Teilnehmer wiederholt gegen die Abstandsregeln verstoßen, ist der Gästeführer/die
Gästeführerin berechtigt, die Tour sofort abzubrechen. Der Kunde hat in diesem Falle
weiterhin die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars an den Gästeführer.